Bodenabbau im Kreis Segeberg

admin
22.07.2026
Für die Genehmigung zum Bodenabbau auf Sand und Kies im Nassschnitt ist eine wasserrechtliche Planfeststellung notwendig. Dazu waren zunächst die lagerstättenkundlichen und hydrogeologischen Standortgegebenheiten zu erkunden sowie der Istzustand von Fauna und Flora zu erfassen.
PKE Bodenabbau im Kreis Segeberg

Aus der Zusammenschau aller Ergebnisse wurden schließlich die zu beantragende Abbau- und Renaturierungsplanung entwickelt sowie eine Beweissicherungskonzept vorgeschlagen. Das gesamte behördliche Genehmigungsverfahren wurde fachtechnisch bis zur Planfeststellung begleitet.

  • Scoping
  • Lagerstättenkundliche und hydrogeologische Erkundung
  • Abschätzung der bergmännisch gewinn- und nutzbaren Vorräte
  • Rechnerischer Standsicherheitsnachweis gem. DIN 4084
  • Projektsteuerung zur Erfassung von Fauna und Flora
  • Immissionsschutzrechtlich relevante Betrachtung
  • Erstellung der Antragsunterlagen sowie erforderlicher Fachgutachten
  • Verfahrensbegleitung inkl. ergänzende Stellungnahmen zu Einwänden und Erörterungstermin

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