Baubegleitende Kampfmittelsondierung
Sicherheit ist kein Extra, sondern Standard
Flexibel einsetzbar – von der Tagesbaustelle bis zum Großprojekt
Baubegleitende Kampfmittelsondierung
Verantwortungsvoller Umgang mit veränderten Bodenverhältnissen
Die baubegleitende Kampfmittelsondierung erkennt Gefahren direkt während der Bauarbeiten – genau dort, wo andere Verfahren an ihre Grenzen stoßen.
Schützt Mensch, Material und Zeitplan unmittelbar und effizient.
Warum eine baubegleitende Kampfmittelsondierung?
Kampfmittel im Baugrund: sind auch Jahrzehnte nach Kriegsende ein reales Sicherheitsrisiko sie können Menschenleben gefährden, Baustellen stoppen und erhebliche Kosten verursachen.
Eine baubegleitende Kampfmittelsondierung: wird angewendet, wenn klassische Sondierverfahren nicht funktionieren oder nicht anwendbar sind, etwa in stark veränderten Bodenbereichen oder bei kleineren Maßnahmen. Sie stellt sicher, dass Kampfmittelverdachtsflächen während der laufenden Bauarbeiten fachgerecht begleitet und bewertet werden.
Ziel der Regelung
§7 SprengG dient dem Schutz der Menschen und Sachen vor den Gefahren explosionsgefährlicher Stoffe. Durch die behördliche Erlaubnis wird sichergestellt, dass nur zuverlässige und fachkundige Personen Zugang zu diesen Stoffen erhalten, um Unfälle und Missbrauch zu vermeiden.
Qualifikationen
Verantwortungsvoller Umgang mit veränderten Bodenverhältnissen
Gesetzliche Anforderungen
Als nach §7 SprengG bescheinigtes Unternehmen erfüllen wir sämtliche gesetzlichen Anforderungen und arbeiten konsequent nach anerkannten technischen und sicherheitsrelevanten Regelwerken.
Sicherheit
Sicherheit ist für uns kein Schlagwort, sondern tägliche Verantwortung. Die Erkundung von unter Kampfmittelverdacht stehenden Flächen übernehmen wir mit einem erfahrenen Team aus Befähigungsscheininhabern nach §20 SprengG. Unsere Fachkräfte verfügen über mehr als 10 Jahre praktische Erfahrung in der Kampfmittelbergung und bringen diese zuverlässig in jedes Projekt ein.
Staatliche Vorgaben
Wir arbeiten auf den technischen Anweisungen für die Kampfmittelräumung (TA-KRD-2026), für die Sondierung und Freilegung von Kampfmitteln auf dem Staatsgebiet der Freien und Hansestadt Hamburg vom 31.03.2026, der “Arbeitsanweisung für Arbeiten der Kampfmittelbeseitigung in Niedersachsen“ (Stand: 2002), sowie der DGUV Information 201-027 „Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung und Festlegung von Schutzmaßnahmen bei der Kampfmittelräumung“.
Weiterbildungen
Durch regelmäßige interne und externe Weiterbildungen stellen wir sicher, dass Fachwissen, Technik und Verfahren stets auf dem aktuellen Stand sind. Für unsere Kunden bedeutet das: höchste Sicherheit, klare Abläufe und Lösungen aus einer Hand von der Planung bis zur Freigabe der Fläche.
Anwendung
Durch die konsequente Anwendung dieser Vorgaben stellen wir sicher, dass Bauarbeiten auch bei bestehendem Kampfmittelrisiko sicher, kontrolliert und regelkonform durchgeführt werden insbesondere dort, wo andere Sondierverfahren nicht anwendbar sind.
